Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 DSGVO)Informationspflicht

06G10

Grundschule am Buschgraben

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten

Sehr geehrte Eltern,
die Anmeldung, Einschulung und Beschulung Ihres Kindes an unserer Schule ist mit der Verarbeitung zahlreicher Daten verbunden. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie, welche Daten wir von Ihnen und von Ihrem Kind verarbeiten, wofür diese benötigt werden, wie wir sie verarbeiten sowie über Ihre Rechte nach geltendem Datenschutzrecht.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Schulleiter/in
Herr Brennecke
Ludwigsfelder Str. 43 – 47
14165 Berlin

Datenschutzbeauftragte/r
Frau Berit Schweiger

Waldschulallee 29 -31

14055 Berlin

berit.schweiger@senbjf.berlin.de

  • Rechtliche Grundlagen der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage von § 64 des Berliner Schulgesetzes1 (SchulG).
Danach dürfen die Schulen personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen schulbezogenen Aufgaben erforderlich ist. Welche Daten in der Schule verarbeitet werden, wird insbesondere in §§ 2 bis 8 Schuldatenverordnung2 festgelegt: Dazu gehören Name, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, ggf. Jahr des Zuzuges nach Deutschland, nichtdeutsche Herkunftssprache und Kommunikationssprache in der Familie, Anschrift, Telefonnummern, Beginn der Schulpflicht, Angaben über die Schullaufbahn in der allgemein bildenden Schule, Vermerke über Kontakte mit den Erziehungsberechtigten und Einrichtungen, die die Schülerin oder den Schüler betreuen, sowie übereignete oder zum Gebrauch überlassene Lernmittel, Notfallkontakte, Religionszugehörigkeit und Teilnahme am Religionsunterricht, Teilnahme an freiwilligen Arbeitsgemeinschaften oder Kursen, gesundheitliche Rücksichten und Versendungsvermerke, der Stundenplan, unterrichtende Lehrkräfte, erteilten Unterricht, Fehlzeiten.
Die Noten der mündlichen, schriftlichen und sonstigen Leistungen werden durch die Lehrkräfte in geeigneter Weise dokumentiert. Der gegebenenfalls geführte sonderpädagogische Förderbogen gibt Auskunft über den individuellen Förderbedarf des Lernenden sowie über die Entscheidung der Schulaufsicht zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Organisationsform der sonderpädagogischen Förderung, die für die schulische Entwicklung erforderlichen schul- und fachärztlichen Hinweise, die Förderpläne zur Unterstützung der individuellen Entwicklung, die vom Schüler erreichten und zu erwartenden individuellen Lern- und Erziehungsziele; er enthält ein gegebenenfalls eingeholtes sonderpädagogisches Gutachten. Die gegebenenfalls geführten Akten der Sozialpädagogen enthalten Informationen, die im Zusammenhang mit der außerunterrichtlichen Betreuung gesammelt werden.
Bereits vor der Aufnahme Ihres Kindes in die Grundschule hat die Meldebehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) der Schulbehörde (Bezirksamt) Ihres Wohnsitzes die in §§ 7 und 8 der Meldedatenübermittlungsverordnung3 dafür vorgesehenen Daten übermittelt zur


1 http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true

2 http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true

3 http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=MeldD%C3%9CV+BE+%C2%A7+8&psml=bsbeprod.psml&max=true


Sicherung des Schulbesuchs. Hat Ihr Kind bereits eine andere Schule in Berlin besucht, so erhalten wir von dort den Schülerbogen sowie – wenn vorhanden – den sonderpädagogischen Förderbogen, nachdem Ihr Kind bei uns aufgenommen wurde.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht durch Rechtsvorschriften geregelt sind, führen wir nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung durch. Es kann sich dabei beispielsweise um das Aufnehmen und Verwenden von Fotos und Videos Ihres Kindes handeln.

  • Nutzung von digitalen Lehr- und Lernmitteln/Lernmanagementsystemen

An unserer Schule nutzen wir die in unserem Schulprogramm beschlossenen Lehr- und Lernmittel sowie Kommunikationswerkzeuge. Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Bereitstellung und Nutzung der digitalen Lehr- und Lernmittel/Lernmanagementsysteme zum Zugriff auf Unterrichtsmedien, zur Bereitstellung von Aufgaben, zur Unterrichtsunterstützung usw. verarbeitet. Für die Nutzenden (Lehrende, Lernende, Erziehungsberechtigte) werden dazu Accounts eingerichtet. Gemäß § 64 Abs. 11 SchulG dürfen wir die personenbezogenen Daten verarbeiten, soweit sie für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
Es werden Accountdaten, Inhaltsdaten (erstellte Dokumente, Nachrichten etc.) sowie Metadaten (IP-Adresse des Gerätes, Provider, verwendeter Browsertyp und Browserversion und Betriebssystem, Hostname des zugreifenden Rechners, angeforderte Dateien sowie Datum und Uhrzeit der Aufrufe, Informationen zu Anfragen und Antworten zwischen dem Server und dem genutzten Endgerät) über das Internet an die Betreiber der Plattform übertragen sowie Cookies gesetzt.
Die verantwortliche Lehrkraft hat auf die Daten der von ihr unterrichteten Schülerinnen und Schüler Zugriff; auf Daten, die gemeinsam bearbeitet werden, haben die anderen Kursteilnehmer Zugriff. Die Administration hat im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Zugriff.
Alle personenbezogenen Daten werden gelöscht, sofern sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet werden, nicht mehr erforderlich sind.
Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht, es sei denn die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung (z.B. im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen).

Lernraum Berlin

An unserer Schule setzen wir die moodle-Lernplattform „Lernraum-Berlin“ ein. Sie wird von der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung Berlin betrieben. Der virtuelle Klassenraum dient der Organisation von Lernvorgängen sowie dem Bereitstellen und Bearbeiten von Materialien. Schulorganisatorische Verfahren wie Umfragen können durchgeführt werden.
Folgende Daten werden erhoben und verarbeitet:

  • Name, Vorname, Anmeldename, Schule, schulische E-Mail-Adresse
  • Anfallende nutzungsbezogene Daten wie Datum der Anmeldung, Zeit, Zeitdauer und Art der Zugriffe auf Lernangebote und Profile anderer Nutzer, bearbeitete Lektionen und Korrekturen, auf der Lernplattform veröffentlichte Beiträge in Foren, Mitarbeit in Workshops.

Die Kursdaten werden in der Regel vor Beginn des folgenden Schuljahres gelöscht, es sei denn, der Kurs besteht fort.

TaskCards

TaskCards kann ohne Eingabe von personenbezogenen Daten genutzt werden: Die Pinnwand wird durch die Lehrkraft mit Schülerinnen und Schülern geteilt. Das kann mittels eines Links oder auch über einen QR-Code erfolgen. Diese Zugangsdaten können per E-Mail versendet oder als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden.
Schülerinnen und Schüler können eigene Kommentare veröffentlichen. Sie können Nachrichten an die Lehrkraft schreiben. Bei Freigabe durch die Lehrkraft können die Schülerinnen und Schüler auch eigene Beiträge (einschließlich Audiobeiträge) veröffentlichen und Dateien hochladen. Schülerinnen und Schüler können von der Lehrkraft befähigt werden, Einsicht in die Beiträge (auch Audiobeiträge) und die bearbeiteten Lektionen ihrer Mitschüler zu nehmen.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Aufgabenerfüllung der Schule nicht mehr erforderlich sind.
Die in der Lernplattform veröffentlichte Beiträge sowie die bearbeiteten Lektionen jeweils einschließlich des Datums der Erstellung und der letzten Änderung werden jeweils spätestens am Ende des laufenden Schuljahres gelöscht. Die Internet-Verkehrsdaten werden spätestens nach 7 Tagen gelöscht.
Weitere Informationen finden sich unter www.taskcards.de/#/privacyPolicy.

Videokonferenzsysteme

Für besondere Anlässe oder für den Fall einer Schulschließung möchten wir Videokonferenzdienste nutzen, um Sitzungen innerhalb der Lerngruppen unter Leitung einer Lehrkraft oder zur Beratung und Unterstützung durch Lehrkräfte in Kleingruppen zu ermöglichen.
Wir nutzen BigBlueButton über den Lernraum Berlin zur Durchführung von Videokonferenzen
Die Teilnahme an Videokonferenzen setzt die Anmeldung am Lernmanagementsystem voraus, da der Videokonferenzdienst über das Portal erreicht wird. Es werden die Benutzeridentifikationsnummer zur Teilnahme an der Videokonferenz und Authentifizierungsinformationen verarbeitet.
Bei der Teilnahme an der Videokonferenz werden neben Bild- und Tondaten zusätzliche Daten zur Konferenz verarbeitet (Video- und Audiostreamingdaten, Name der Konferenz, ggf. Inhalte von Chats, gesetzter Status, Eingaben bei Umfragen, Beiträge, durch Upload geteilte Dateien und Inhalte von Bildschirmfreigaben).
Alle Teilnehmenden einer Videokonferenz haben Zugriff im Sinne von Sehen, Hören und Lesen auf Inhalte der Videokonferenz, Chats, geteilte Dateien, Bildschirmfreigaben und Beiträge. Alle Inhalte der Konferenzen bleiben im Kreis der Teilnehmenden. Es erfolgt keine Aufzeichnung oder Speicherung durch die Schule oder den Anbieter.
Die Inhalte wie Chats und geteilte Dateien werden gelöscht, sobald der Konferenzraum geschlossen wird.
Der Mitschnitt der Videokonferenz durch die Teilnehmenden ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben.
Eine Speicherung von Videokonferenz-Session oder von Inhalten durch den Bereitsteller erfolgt nicht. IP- Adressen und Logs werden nach 7 Tagen gelöscht. Alle anderen oben genannten Daten werden am Ende der Videokonferenz-Session gelöscht.

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Schule soll Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, ihre Entscheidungen selbständig zu treffen und selbständig weiterzulernen, um berufliche und persönliche Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, das eigene Leben und die Zukunft der Gesellschaft aktiv zu gestalten. Diesem Zweck dient die Datenverarbeitung an der Schule. Ziel ist insbesondere die bestmögliche schulische Förderung Ihres Kindes (gegebenenfalls ist dazu die Erstellung von Gutachten und Förderplänen erforderlich). Vorschriften dazu finden Sie in §§ 14 bis 18 der Grundschulverordnung4. Weitere Zwecke sind die Unterrichtsplanung und -gestaltung, das Erstellen von Zeugnissen, die Schulgesundheitspflege einschließlich der Schuleingangsuntersuchung (§ 52 SchulG, § 5 Grundschulverordnung). Hinzu kommen die Schulstatistik (§ 17 der Schuldatenverordnung), die Überwachung der Schulpflicht, die Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten, erforderlichenfalls die Durchführung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß §§ 62 und 63 SchulG sowie die
Evaluation und Qualitätssicherung der schulischen Arbeit gemäß §§ 9 und 65 Absatz 1 SchulG und der Verordnung über schulische Qualitätssicherung und Evaluation.
Die Erhebung der Staatsangehörigkeit, des Geburtslandes sowie bei nichtdeutschem Geburtsland das Jahr des Zuzuges nach Deutschland im Rahmen der Schulstatistik erfolgt auf Beschluss der Kultusministerkonferenz.
Die Merkmale „nichtdeutsche Herkunftssprache“ und


4 https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-GrSchulVBErahmen/part/X

„Kommunikationssprache in der Familie“ werden zur Berechnung der Personalausstattung der Schule
verwendet.

  • Empfänger von personenbezogenen Daten

Innerhalb der Schule verarbeiten Lehrkräfte, pädagogisches und nichtpädagogisches Personal die personenbezogenen Daten.
Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies durch eine Rechtsvorschrift erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Erlaubnisvorschriften für die Übermittlung an Behörden wie die Jugendbehörden, die Jugendgerichtshilfe, die Gesundheitsämter zum Zweck der schulärztlichen Eingangsuntersuchung sind § 64 Absatz 3, 4, 8 und für Privatpersonen § 64 Absätze 6 des Schulgesetzes.
Auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung (§ 66 Nr. 8 des SchulG in Verbindung mit § 17 der Schuldatenverordnung) stellen wir der Statistikstelle der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung regelmäßig Daten unserer Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, aber ohne Namen, ohne den Tag der Geburt und ohne genaue Anschriften. Die Schulnummer und die Bezeichnung der Klasse werden als Hilfsmerkmale übermittelt. Wir übermitteln außerdem personenbezogene Daten an das örtlich zuständige Schulamt (im Bezirksamt) im Rahmen der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern.In Einzelfällen übermitteln wir der örtlich zuständigen Schulaufsicht im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen personenbezogene Daten einer Schülerin oder eines Schülers. Ebenfalls in Einzelfällen
übermitteln wir dem örtlichen Schulamt nach fünf unentschuldigten Fehltagen eine Schulversäumnisanzeige zur Überwachung der Schulpflicht. Wir übersenden Unterlagen, die über Ihr Kind in der Schule entstanden sind, bei einem Schulwechsel an die aufnehmende Schule, sofern dies von § 10 der Schuldatenverordnung vorgesehen ist. Soweit es im Einzelfall zur Unterstützung Ihres Kindes erforderlich ist, übermitteln wir personenbezogene Daten an das Jugendamt (im Bezirksamt) oder an das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) zur Klärung der Frage, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, oder bei Beratungsbedarf der Schule.
Die SIBUZ sind Fachdienste der Schulaufsichtsbehörde (der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung) und unterliegen der in § 203 des Strafgesetzbuchs geregelten Schweigepflicht.

  • Dauer der Speicherung

Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach der Schuldatenverordnung (§ 11 und § 13). Kopien der Abgangszeugnisse bzw. Unterlagen zum Nachweis des Schulbesuchs bewahren wir 50 Jahre auf; Schülerbögen werden zwei Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin bzw. der Schüler die Berliner Schule verlassen hat, vernichtet, sofern die allgemeinbildende Schule mindestens 10 Jahre lang besucht worden ist.
Personenbezogene Daten, die Lehrkräfte mit Genehmigung der Schulleitung auf privateigenen Geräten oder auf den von der Senatsverwaltung zur Verfügung gestellten Geräten verarbeiten, werden entsprechend der Schuldatenverordnung gelöscht, spätestens ein Jahr nachdem die Schülerin oder der Schüler von der Lehrkraft nicht mehr unterrichtet wird.

  • Ihre Rechte

Die Rechte der von der Verarbeitung ihrer Daten betroffenen Personen sind in den Artikeln 15 bis 18 sowie 20 bis 21 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – geregelt.
Sie können insbesondere

  1. formlos Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie oder Ihr Kind zu welchen Zwecken auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten und an wen sie ggf. übermittelt werden sowie über die Speicher- bzw. die Aufbewahrungsdauer.
  2. Sie können die Berichtigung fehlerhafter Angaben verlangen. Die Schule muss dann gemäß Artikel 19 der DSGVO auch die Empfänger der fehlerhaften Angaben von der Berichtigung informieren.
  3. Sie können eine Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr durch uns verwendet und unverzüglich aus unserem Datenbestand gelöscht.
  4. Sie haben gemäß Artikel 21 DSGVO das Recht, auf Grund Ihrer besonderen Situation der Verarbeitung Ihrer oder der personenbezogenen Daten Ihres Kindes auf Grund seiner besonderen Situation zu widersprechen. Wenn Sie Widerspruch erheben und wir keine vorrangigen berechtigten Gründe für die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten haben, können Sie die Löschung dieser Daten verlangen. Das Recht zum Widerspruch haben Sie jedoch nicht, wenn wir zu den Verarbeitungsvorgängen, denen Sie widersprechen wollen, rechtlich verpflichtet sind (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO). Eine rechtliche Verpflichtung besteht immer dann, wenn ein Verarbeitungsvorgang durch eine Rechtsvorschrift ausdrücklich vorgeschrieben ist.
  5. Sie haben unter den in Artikel 18 der DSGVO genannten Voraussetzungen das Recht zu verlangen, dass Ihre oder die Daten Ihres Kindes nur noch eingeschränkt verarbeitet werden dürfen – zum Beispiel, bis über einen von Ihnen erhobenen Widerspruch abschließend entschieden ist. Eingeschränkte Verarbeitung bedeutet, dass die Daten – von der Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder unter besonderen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen.
  6. Sie haben unter den in Artikel 17 der DSGVO genannten Voraussetzungen das Recht, die Löschung der personenbezogenen Daten Ihres Kindes oder Ihrer Person zu verlangen – zum Beispiel, wenn diese Daten für den Zweck, zu dem sie verarbeitet werden, nicht mehr erforderlich sind oder wenn sie unrechtmäßig verarbeitet werden.
  7. Sie haben das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin, mailbox@datenschutz-berlin.de) zu wenden.
  • Weitergehende Informationen

Wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Berliner Bildungssystems finden Sie unter
www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften
Hinweise zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf der Seite der Berliner
Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unter www.datenschutz-berlin.de


Mit freundlichen Grüßen
H. Brennecke
Schulleiter